HAUSORDNUNG – TONWERK DORFEN
Diese Hausordnung gilt für Personen, die sich auf dem Areal der Tonwerk Dorfen GmbH & Co. KG (Räume und Außengelände, nachfolgend „Areal“ genannt) aufhalten, sowie für Mieter, die Räume oder Flächen auf dem Areal angemietet haben. Mit Betreten des Areals bzw. Abschluss des Mietvertrages erkennen Besucher des Areals und Mieter diese Hausordnung an.
Die Tonwerk Dorfen GmbH & Co. KG und ihre Mitarbeiter (nachfolgend Betreiber genannt) üben gegenüber Veranstaltungsbesuchern und sonstigen Personen, dies sich auf dem Areal befinden, sowie gegenüber Mietern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Betreibers sowie im Fall von Veranstaltungen des Veranstalters und der von ihnen beauftragten Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Mieter haben dem Betreiber und von ihm beauftragten Ordnungskräften jederzeit Zutritt zu allen Flächen und Räumlichkeiten zu gewähren.
Zugangsberechtigt zum Areal sind nur Personen mit gültiger Eintrittskarte und Gäste des Betreibers. Die Zugangsberechtigung gilt nur für den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Bereich sowie die direkten Zugänge dazu und die Gastronomiebereiche. Der Betreiber und der Veranstalter sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Der Betreiber kann Personen, die sich unberechtigt auf dem Areal aufhalten, zum sofortigen Verlassen des Areals auffordern.
Jeder Besucher des Areals hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden. Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keine Zugangsberechtigung und können vom Betreiber, dem Veranstalter oder den von diesen beauftragten Ordnungskräften ohne Erstattung des Eintrittsgeldes zum sofortigen Verlassen des Areals aufgefordert werden.
Den Hinweis-, Ge- und Verbotsschildern auf dem Areal und sonstigen Verlautbarungen und Durchsagen des Betreibers oder Veranstalters ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Betreiber ist berechtigt, Zutritts- und Aufenthaltsverbote (Hausverbot) zu verhängen, welche für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen auf dem Areal sowie das Areal selbst gelten. Über die Aufhebung des Verbots entscheidet der Betreiber.
Der Betreiber ist berechtigt, das Areal ganz oder teilweise zu räumen. Alle Personen, die sich im Gebäude und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und das Areal sofort zu verlassen. Anschrift Tonwerk Dorfen GmbH & Co. KG Orlfing 1 84405 Dorfen Kontakt Mail: hello@tonwerk-dorfen.de Web: www.tonwerk-dorfen.de Stand: 09 / 2020 bis auf Widerruf Einrichtungen, Möbel und Ausstattung sind schonend zu behandeln.
Der Betreiber ist berechtigt, Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen bzw. Reparatur oder, sofern erforderlich, Neubeschaffung beschädigter oder zerstörter Gegenstände dem vom Verursacher ersetzt zu verlangen.
In allen Räumen der Veranstaltungsstätte besteht ein uneingeschränktes Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Rauch-Ersatzmittel. Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten: − Kunststoff wie z.B.
Styropor und andere leicht brennbare Stoffe und Flüssigkeiten
− mechanisch und elektrisch betriebene Geräuschinstrumente
− Druckbehälter und Druckflaschen
− Brennbare Stoffe, sowie Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (wie z.B. Flaschen, Dosen, etc)
− rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
− Waffen einschließlich „Schutzwaffen“ i.S.v. § 16 Absatz 1 BayVersG
− ätzende oder färbende Substanzen sowie Gefahrstoffe gleich welcher Art, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Wunderkerzen, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
− Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung
Der Betreiber und der Veranstalter sind berechtigt, aus Sicherheitsgründen Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung auf ihren Inhalt hin zu kontrollieren. Besucher, die mit der Kontrolle und der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den vom Betreiber oder Veranstalter beauftragten Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, haben das Areal zu verlassen.
Die Mitnahme und/oder der Verzehr von Speisen bzw. Getränken ist nur in Ausnahmefällen (bewirtete Veranstaltungen) gestattet.
Garderobe, Überkleidung, Koffer und Schirme sowie sonstige nicht dem Veranstaltungsbesuch dienende sperrige oder gefährliche Gegenstände sind in der Garderobe abzugeben, wobei der ausgehängte Tarif gilt. Der Besucher trägt die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderoben-Stücken belassenen Gegenstände. Eine Haftung des Betreibers hierfür ist ausgeschlossen. Kinderwagen sind in den dafür vorgesehenen Garderobenbereich abzustellen. Rollstühle sind nur auf entsprechend gekennzeichneten Plätzen abzustellen.
Tiere dürfen nicht in auf das Areal mitgenommen werden (ausgenommen sind Behinderten-Begleithunde und Diensthunde).
Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt besonders für die Notausgänge. Fluchtwege sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benützen. Der behördlich genehmigte Fassungsraum darf nicht überschritten werden. Anschrift Tonwerk Dorfen GmbH & Co. KG Orlfing 1 84405 Dorfen Kontakt Mail: hello@tonwerk-dorfen.de Web: www.tonwerk-dorfen.de Stand: 09 / 2020 bis auf Widerruf
Der Verkauf von Gegenständen und Waren jeglicher Art sowie das Aufstellen von Verkaufsständen und das Verteilen von Gegenständen, Werbematerial etc. auf dem Areal darf nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers erfolgen. Das Anbringen von Werbemitteln auf dem Areal ist untersagt.
Unbefugte haben keinen Zugang zu den technischen Einrichtungen (inkl. Stromleitungen) auf dem Areal nicht hantieren. Im gesamten Bereich der Veranstaltungsstätte ist der Umgang mit offenem Feuer und Licht, Petroleum, Spiritus und ähnlichen Flüssigkeiten oder Stoffen strikt untersagt.
Das Verändern der Einrichtung des Areals wie z.B. das Umstellen von Stühlen, Sesseln, Tischen, Dekorationen ist ohne Rücksprache mit dem Betreiber verboten.
Die vorhandenen Licht-, Ton- und sonstigen technischen Anlagen auf dem Areal dürfen nur durch den Betreiber oder durch vom Betreiber akkreditierte Fachunternehmen installiert und betätigt werden.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder vergleichbare Vorkommnisse entstehen. Die Besucher sind angehalten, während der Veranstaltung die entstandenen Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
Das Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist strengstens untersagt.
Während der Musikveranstaltung können im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungs-Risikos durch Schallpegel wird die Nutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen. Besucher erhalten auf Anfrage vom Betreiber oder vom Veranstalter Gehörschutzstöpsel zur Verfügung gestellt.
Foto-, Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen bedürfen der Genehmigung des Betreibers. Werden durch den Betreiber, durch den Veranstalter oder von diesen beauftragte Unternehmen Foto-, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Durch das Betreten der des Areals willigen Besucher ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung und der Versammlungsstättenverordnung etc. Anschrift Tonwerk Dorfen GmbH & Co. KG Orlfing 1 84405 Dorfen Kontakt Mail: hello@tonwerk-dorfen.de Web: www.tonwerk-dorfen.de Stand: 09 / 2020 bis auf Widerruf